
WIR SIND FÜR SIE DA.
Engagiert für die beste ambulante Pflege
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Wir versorgen Sie und Ihre Liebsten mit Herz in der Oberschwaben-Allgäu Region
Geprägt von einem positiven Menschenbild, führen wir unsere Tätigkeit vorbehaltlos bei allen Hilfesuchenden aus, die uns damit beauftragt haben, gleich ihrer religiösen, kulturellen Herkunft.
Grundlage unserer Pflege ist die aktivierende, individuell gestaltete und fachgerecht durchgeführte Pflege nach dem Pflegemodel „Monika Krohwinkel“ zur Gesundheitsförderung, Gesunderhaltung und für das Wohlbefinden des kranken und alten Menschen. Dabei stehen die Bedürfnisse unserer Klienten im Mittelpunkt unseres Handelns.
Um ein Beratungsgespräch mit einem unserer engagierten Mitarbeiter zu vereinbaren und zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns.
Dienstleistungen
Grundpflege
Folgende Punkte sind über die Grundpflege abgedeckt. Genaue Informationen über die Kosten zur Grundpflege entnehmen Sie bitte der Richtlinie SGB XI der Pflegekasse.
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Allgemeine Körperpflege
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Einkaufen
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Wäscheservice
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Wohnungsreinigung
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Einlagenwechsel
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An-/Ausziehen
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Hilfestellung und Anleitung zur Mobilisierung
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Überleitungspflege (nach Krankenhausaufenthalt)
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Verhinderungspflege​​

Behandlungspflege
Ärztliche Anordnungen
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Blutdruck/Puls/Blutzucker messen
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Medikamentenbereitstellung und -Verabreichung (z.B. auch Insulin-Injektionen bei Diabetikern)
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sowie alle genannten Leistungen aus der Grundpflege​

Behandlungsleistungen
Der Pflegedienst Rundumpflege-Zuhause bietet speziell in diesem Bereich Leistungen an.
Hierzu gehören zum Beispiel:
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Vorlesen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder verschiedene andere Beschäftigungen.
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Begleitung zu gesellschaftlichen Ereignissen (Theater, Kino, Feste).
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Die stundenweise Betreuung bei Abwesenheit der Pflegeperson.
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Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.
Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI z.B. Unterstützung beim Medikamentenmanagement.
Nach § 45 b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bzw. dessen Angehörige monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung.
Dement Erkrankte können seit der Pflegeversicherungsreform zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
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Gerne übernehmen wir Tätigkeiten wie:
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Rezeptbestellung bei Ihrem Hausarzt
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Abholung der Rezepte bei Ihrem Hausarzt
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Bestellung der Medikamente in Ihrer Wunschapotheke
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Lieferung der Medikamente zu Ihnen nach Hause
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Abholung von Überweisungen, Medikamentenplänen, Laborbefunde o.ä. bei Ihrem Hausarzt

Hauswirtschaftliche Versorgung
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Auch die Angehörigen von pflegebedürftigen Patienten können auf unsere Unterstützung und tatkräftige Mithilfe vertrauen. Wir leisten auch Hilfestellung, wenn Sie sich in einer familiären Notsituation befinden und unterstützen Sie z.B. bei
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der Nahrungszubereitung
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dem Reinigen der Wohnung
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einer Begleitung zum Arzt, zu Behörden usw.
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der Wäschepflege
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bei besonderen Belastungssituationen​
